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Betriebsausgabenabzug,Übernahme der Kosten für Personenschutz,Geschäftsführer

A ist Geschäftsführer der A-GmbH. Von einem Geschäftspartner der A-GmbH wird A persönlich bedroht. Er hat daher Personalschutz beauftragt und seinen Aufenthaltsort geändert. Frage: Kann die A-GmbH die Kosten für den Personalschutz und die Kosten für die Räumlichkeiten am Aufenthaltsort als Betriebsausgabe ansetzen?
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