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Körperschaftsteuer,Steuerbefreiung,Vorbehalt der Nachprüfung

Für eine nach § 5 Nr. 14 KStG steuerbegünstigte Genossenschaft wurde die Einhaltung der Grenze des § 5 Nr. 14 S. 2 KStG bis zum Veranlagungsjahr 2021 falsch ermittelt, da sich bereits in den Jahren zuvor die Verhältnisse der Genossenschaft geändert hatten. Die betreffenden Bescheide sind alle unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen. Es finden regelmäßig Anschluss-Betriebsprüfungen statt. Frage: Kann im Rahmen der anstehenden steuerlichen Betriebsprüfung das Ermittlungsschema (Ermittlung Überschreiten der 10-%-Grenze) korrigiert werden? In diesem Fall geht es darum, dass bisher nach der falschen Berechnung die 10-%-Grenze überschritten wurde; nach der korrekten Berechnung würde die 10-%-Grenze des § 5 Nr. 14 S. 2 KStG unterschritten.
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