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Auszahlung Kapitalrücklage und Verwendung des steuerlichen Einlagenkontos,§ 27 KStG

Die beiden Gesellschafter (je 50 %) einer GmbH haben über mehrere Jahre Einzahlungen auf das GmbH-Konto geleistet, die vom Vorberater auf das Konto 844 im SKR 03 als Kapitalrücklagen gebucht wurden. Fragen: Sind die Kapitalrücklagen jederzeit an die Gesellschafter rückzahlbar? Sind die Rückzahlungen steuerfrei? Sind vor der Rückzahlung etwaige Gewinnrücklagen steuerpflichtig auszuschütten?
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