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Erwerb eigener Anteile (bilanzielle und steuerliche Behandlung),§ 8b KStG

Die Holding H-GmbH ist alleinige Anteilseignerin der A-GmbH. Die A-GmbH ist als Pflegedienst nach § 3 Nr. 20 GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Die A-GmbH erwirbt von der H-GmbH 99% Anteile an sich selbst. Das Kapital der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar: Stammkapital 25.000 Euro Gewinnvortrag 1.000.000 Euro Sie hat für den fremdvergleichsüblichen Kaufpreis von 1.500.000 Euro ausreichendes Vermögen. Fragen: 1.) Ist der Verkauf seitens der H-GmbH nach § 8b II KStG von der Körperschaftsteuer befreit? 2.) Ist der Verkauf seitens der H-GmbH von der Gewerbesteuer befreit? 3.) Wie stellt sich das Eigenkapital der A-GmbH nach Erwerb der eigenen Anteile dar? 4.) Welche steuerlichen Folgen ergeben sich durch den Kauf bei der A-GmbH?
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