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eigene Anteile,verdeckte Gewinnausschüttung,Veräußerung

Eine operative GmbH hält 50 % eigene Anteile (Buchwert 25, gemeiner Wert 100), zwei Gesellschafter halten jeweils 25 %. Variante 1: Die beiden Gesellschafter kaufen der GmbH die eigenen Anteile zum Buchwert ab (um sie später zum gemeinen Wert an einen Dritten weiterzuverkaufen). Führt der Kauf zum Buchwert zu einer vGA und wenn ja, welche Konsequenzen hat dies für den Weiterverkauf? Variante 2: Die GmbH verkauft die eigenen Anteile direkt an den Dritten zum gemeinen Wert. Nach meiner Recherche soll das auf Ebene der GmbH steuerfrei in die Kapitalrücklage gehen. Wie kann die Kapitalrücklage an die (bisherigen) Gesellschafter ausgekehrt werden, ohne dass der neue Gesellschafter partizipiert? Findet irgendwann eine (Nach-)Versteuerung statt?
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