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Offene und verdeckte Einlagen in eine GmbH,Verdeckte Einlagen,§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG

Ich habe eine GmbH mit einem Gesellschafter. Die GmbH soll liquidiert werden. Die Gesellschaft ist mit knapp 500 T€ überschuldet. Ähnliche Höhe Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter, der Geld in die Gesellschaft gegeben hat. Ich würde gerne die Verbindlichkeiten umwandeln bzw. umgliedern in die Kapitalrücklage. Vorteil bei der Liquidation, dass die Verbindlichkeiten nicht als Ertrag zum Schluss ausgebucht werden müssen und die Einlage in die Kapitalrücklage als §-17-Verlust geltend gemacht werden kann. 1. Wie bekomme ich die Verbindlichkeiten in die Kapitalrücklage? Reicht da ein einfacher Gesellschafterbeschluss mit Verrechnung? Zur Beweissicherung am besten bei einem externen Notar oder Anwalt machen? 2. Oder muss das Geld definitiv eingezahlt werden auf ein Bankkonto (Problem: Gesellschaft hat schon lange kein Konto mehr), um es dann wieder zurückzuüberweisen, um die Verbindlichkeiten des Gesellschafters zu bedienen? 3. Ich sehe es doch richtig, dass die Verbindlichkeiten 500 T€ Ertrag auslösen bei Liquidation?! 4. Gegebenenfalls problematisch, dass die Gesellschaft bereits im August 2021 in Liquidation gegangen ist.
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