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Tantieme,beherrschender Gesellschafter

Das Finanzamt bemängelt die Tantieme-Vereinbarung. Die Tantieme-Vereinbarung wurde am 07.07.2022 abgeschlossen und sollte für das gesamte Jahr 2022 gelten. Das Finanzamt führt hierzu folgendes aus: Da die Tantieme eine Sondervergütung für das gesamte Jahr darstellt, verstößt eine im laufe des Jahres geschlossene Vereinbarung für den Teil des bis zu der Vereinbarung abgelaufenen Jahres gegen das Rückwirkungsverbot (vgl. Niedersächsisches FG vom 27.09.1990, GmbHR 1991 S. 483): Damit liegt meiner nach in folgender Höhe eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG vor: nachfolgend erfolgt eine Berechnung zu jeweils 6/12. Gibt es eine Möglichkeit, wie man hier aus der verdeckten Gewinnausschüttung wieder raus kommt?
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