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disquotale Gewinnausschüttung,Liquidation

Eine GmbH hat zwei Gesellschafter, die zu je 50 % beteiligt sind. Beide Gesellschafter sind zur Geschäftsführung befugt. Gesellschafter A arbeitet 40 Stunden und Gesellschafter B nur zehn Stunden. Die Höhe der Gehälter und Tantiemevereinbarung entsprechen den gearbeiteten Stunden. In den vergangenen Jahren wurden die Gewinne nicht ausgeschüttet, sondern auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinnvortrag beträgt derzeit ca. 500.000 €. Nun soll eine Gewinnausschüttung in Höhe von 200.000 € vorgenommen werden. Allerdings soll der Gewinn nicht zu je 50 % ausgeschüttet werden, sondern zu 75 % an Gesellschafter A und 25 % an Gesellschafter B (entspricht der eingesetzten Arbeitszeit der jeweiligen Gesellschafter). Beide Gesellschafter finden diese Aufteilung in Ordnung. Fragen: 1) Ist eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende Gewinnausschüttung wie oben beschrieben steuerlich möglich? Wenn ja, worauf ist zu achten? 2) Muss die abweichende Ausschüttung dokumentiert werden (ähnlich wie bei einer Personengesellschaft)? Stehen Gesellschafter B weiterhin 50 % des Gewinns zu? 4) Wie verhält es sich, wenn die GmbH in den nächsten Jahren aufgelöst und der Restbetrag ausgekehrt wird? Muss die unproportionale Gewinnausschüttung berücksichtigt werden, so dass die Gewinne schlussendlich zu 50/50 ausgeschüttet werden?
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