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verdeckte Gewinnausschüttung,disquotale Ausschüttung

Unser Mandant ist eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft. Im Innenverhältnis wurde vereinbart, dass die Gesellschaft Kosten wirtschaftlich trägt, die durch die Beratung im Rahmen des Verkaufs von Anteilen an dieser Gesellschaft verursacht wurden. Handelt es sich hierbei um eine verdeckte Gewinnausschüttung zugunsten der veräußernden Gesellschafter? Da nicht alle Gesellschafter von dieser Beratung profitierten, würde – deren Bejahen vorausgesetzt – die verdeckte Gewinnausschüttung nicht quotal entsprechend den Beteiligungsverhältnissen erfolgen, sondern disquotal. Hätte dies noch weitere steuerliche Konsequenzen? Eine Öffnungsklausel für disquotale Ausschüttungen ist im Gesellschaftsvertrag nicht vorhanden.
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