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Steuerliche Einlagekonto,Entnahme

Sehr geehrte Damen und Herren, der Gesellschafter meiner Mandantin (UG) hat im Jahr 2012 8.000€ durch Überweisung auf das Konto in die UG eingelegt. Diese Einlage wurde auch im steuerlichen Einlagekonto erfasst. Die UG hat keine Geschäftstätigkeiten entwickelt, sie "lag in der Schublade". Durch das Bankguthaben von 8.000€ entstanden keine Kontoführungsgebühren, der Bankbestand blieb also über Jahre exakt gleich. Im Jahr 2017 wurde das Bankkonto (i.H.v. 8.000€) durch Überweisung auf das Konto des Gesellschafters aufgelöst. Dies wurde in der Buchhaltung leider nicht nachvollzogen. Nun sollen wir den Abschluss für 2022 erstellen. Gibt es eine Möglichkeit, die Berichtigungen und Korrekturen so vorzunehmen, dass für den Gesellschafter für die Auszahlung der 8.000€ keine Steuer anfällt, also sozusagen die Entnahme aus dem steuerlichen Einlagekonto nachzuholen? Alle Bescheide sind bestandskräftig. Ich bedanke mich für Ihre Hilfe und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende
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