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verdeckte Gewinnausschüttung,Vorteilsverbrauch,Vorteilsausgleich

Eine zu einem Konzernverbund gehörende GmbH weist in dem Betriebsprüfungszeitraum von 2018 bis 2021 unverzinsliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen verbundene Unternehmen mit einem durchgängigen Saldo zwischen TEuro 300 und 400 aus. Gleichzeitig weist die GmbH in allen Jahren deutlich höhere unverzinsliche Verbindlichkeiten gegen andere verbundene Unternehmen, insbesondere gegenüber der Konzernmutter aus. Die GmbH hat im gesamten BP-Zeitraum keine Bankverbindlichkeiten und keinen Zinsaufwand und verfügte stets über eine ausreichende Liquidität. Der Prüfer sieht dennoch in der Unverzinslichkeit der Forderungen gegen die verbundenen Unternehmen eine verhinderte Vermögensmehrung bei der GmbH und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Konzernmutter und will dabei einen Zinssatz von über 6 % zugrunde legen. Vertragliche Vereinbarungen gibt es nicht. Hat der Prüfer Recht?
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