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verdeckte Gewinnausschüttung,Pensionszahlung

Mein Mandant (geb. am 31.08.1957) ist 100 % Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Er erhielt am 14.01.1988 eine Versorgungszusagen mit folgendem Zusatz "Sie erhalten ein lebenslängliches Ruhegeld in Höhe von mtl. 2.000 DM, wenn Sie nach vollendetem 65. Lebensjahr oder infolge Berufsunfähigkeit i.S. des § 23 AVG vor Erreichen dieses Alters aus unseren Diensten ausscheiden ..." Der Gesellschafter-GF will weiterhin als GF auf 520 EUR-Basis für die GmbH tätig sein. Als zusätzliche Geschäftsführerin (ohne Beteiligung) wurde seine Tochter in 5/2021 bestellt. Frage: Ist dies möglich, obwohl in der Versorgungszusage ...aus unseren Dienst ausscheiden... vereinbart wurde? Bei Heubeck wird das BFH Urteil vom 15.3.2023, I R41/19 aufgeführt
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