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Verdeckte Einlagen bei Forderungsverzicht und Rangrücktritt,§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG,Verdeckte Einlagen nahestehender Personen

Es besteht eine eine Personen Gesellschafter-GF-GmbH. Der Vater des Gesellschafter-GF hat gegenüber der GmbH eine Forderung von 180 T€, die GmbH hat diese als sonstige Verbindlichkeiten bilanziert. Es geht um die Abwendung der bilanziellen Überschuldung der GmbH. Ebene Gesellschaft: Hierbei stellen wir die Frage, was sinnvoller ist: Ein Rangrücktritt oder Forderungsverzicht mit Besserungsvereinbarung? Ebene Gesellschafter: Gibt es für den GmbH-Gesellschafter-GF (= Sohn) steuerliche Folgen als nahestehende Person (Zugang steuerliches Einlagekonto = Erhöhung Anschaffungskosten auf die im PV gehaltene Beteiligung)? Ebene Darlehensgeber = nahestehende Person des Gesellschafters: Des weiteren stellen wir die Frage, ob der Vater auch nur auf einen Teil (%-Satz) seiner Forderung verzichten oder im Rang zurücktreten kann. Der Vater hat diese Forderung in seinem Betriebsvermögen, der Gewinn wird durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt. Hier stellen wir die Frage, ob ein Verzicht oder Rücktritt im Rang zu einem buchhalterischen Ertrag führt.
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