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Gesellschafterdarlehen,tatsächliche Durchführung

Sachverhalt: Der GmbH Geschäftsführer und dessen Vater haben der GmbH Darlehen gegeben. Laut Darlehensvertrag mit Verzinsung. In dem Darlehensvertrag fehlen genaue Angaben zu Betrag / Rückzahlungskonditionen / Besicherung (siehe Anlage). Die Zinsen wurden nicht laufend ausbezahlt, sondern den Darlehenskonten belastet. Die Betriebsprüfung ist der Ansicht, dass aufgrund der Nichtauszahlung der Zinsen die Darlehensverträge nicht tatsächlich durchgeführt wurden. Frage: Müssen die Darlehenszinsen separat ausgezahlt werden oder dürfen diese den Darlehenskonten belastet werden? Haben Sie dazu Rechtsprechung, ob die Zinsen trotz Nichtauszahlung Betriebsausgaben darstellen?
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