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Abschreibung von Forderungen einer GmbH ggü. ihrem Gesellschafter,Abschreibung von Forderungen im Umlaufvermögen in Handels- und Steuerbilanz,Verdeckte Gewinnausschüttung

In der Bilanz der GmbH sind Zinsen auf Forderungen an nicht beherrschenden Gesellschafter ausgewiesen. Der nicht beherrschende Gesellschafter führt einen Rechtsstreit bezüglich dieser ihm in Rechnung gestellten Zinsen: Sie enthalten den Zinseszins. Er bestreitet die Rechtmäßigkeit, da keine Zinseszinsvereinbarung vorliegt. Kann/muss für die in der Bilanz bisher berücksichtigten Zinsen eine Wertberichtigung vorgenommen werden?
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