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GmbH,Verluste,Ausschüttung

GmbH, Ausschüttungssperre durch Verlust Eine von uns betreute GmbH wies über viele Jahre Gewinne aus. Es ergab sich ein Gewinnvortrag von 300.000 €. Der Mandant erzielte dann drei Jahre in Folge Verluste. Der Gewinnvortrag reduziert sich dadurch auf 200.000 €. Der Mandant möchte nun 100.000 € ausschütten. Kann eine Ausschüttung vorgenommen werden, obwohl in den vergangenen drei Jahren Verluste ausgewiesen wurden? Gibt es hier eine Ausschüttungssperre? Blockieren die Verluste also auch die Gewinnvorträge aus der Vergangenheit? Wenn der Mandant nun in einem weiteren Jahr circa 30.000 € Gewinn erzielt, kann er dann diese 30.000 € ausschütten und zusätzlich Beträge aus den Gewinnen der vergangenen Jahre, obwohl die drei Verlustjahre dazwischen lagen? Müssen die Verluste erst wieder komplett hereinverdient werden? Können dann die Gewinne der Vergangenheit im Zweifel erst mit Liquidation der Gesellschaft ausgeschüttet werden?
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