Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

vGA,Verkauf

Unser Mandant, die AB-GmbH verkauft eine 75,8%ige Beteiligung an der C-GmbH für einen Preis unter Wert an die beiden Gesellschafter (beide jeweils zu 50 % beteiligt). Fraglich ist, ob dadurch eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen ist mit der Folge, dass Kapitalertragsteuer auf die „Ausschüttung“ abzuführen ist. Fraglich ist auch, welche Folgen der Sachverhalt sonst hat. Gemäß § 8b Abs. 2 KStG ist der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft „steuerfrei“. Damit tritt keine Einkommensauswirkung ein mit der Folge, dass systembedingt auch keine Hinzurechnung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 KStG erfolgen kann. Allerdings ist klar, dass der Vorgang bei der AB-GmbH auf der Verwendungsebene Rechtsfolgen auslösen muss, da durch diese Transaktion Vermögen die Ebene der GmbH verlassen hat (sog. verhinderte Vermögensmehrung). Ich gehe von einem Nettozufluss in Höhe der festgestellten Unterbewertung auf, der auf eine Bruttoausschüttung hochgerechnet werden muss. In Höhe der Differenz liegt Kapitalertragsteuer vor. Wie sind hier genau die steuerlichen und bilanziellen Folgen auch im Hinblick auf das steuerliche Einlagenkonto? Die übernehmenden Gesellschafter sollten nachträgliche Anschaffungskosten an der C-GmbH haben. Richtig? Wenn ja, wie werden diese verfahrensrechtlich festgestellt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen