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Eigene Anteile,Finanzierungsaufwendungen,Abzugsfähigkeit

Ein GmbH-Gesellschafter, der zu 50 % an einer 2-Personen-Gesellschaft beteiligt ist, möchte seine Anteile verkaufen. Derzeit gibt es die Alternativen, dass entweder der andere Gesellschafter die Anteile übernimmt und Alleingesellschafter wird oder dass die GmbH selber die Anteile als eigene Anteile erwirbt. Derzeit steht ein Kaufpreis von 400.000 € im Raum. Für den zweiten Fall (eigene Anteile) bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Können die Zinsen für eine Fremdkapitalfinanzierung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden oder fallen die unter § 3c EStG, weil die Erträge aus den Anteilen steuerfrei sind? 2. Inwieweit ist § 33 Abs. 2 GmbHG in der Praxis von Bedeutung? Eine Rücklage in Höhe des Kaufpreises könnte die GmbH nicht bilden. Was bedeutet es in der Praxis, dass für einen solchen Fall der Anteilserwerb nicht unwirksam, jedoch das schuldrechtliche Geschäft nichtig wäre? Besteht die Gefahr einer Rückabwicklung, falls ja, wer könnte diese Rückabwicklung in Gang setzen?
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