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Rentner-GmbH,Verwaltungsaufschlag,vGA

Ein Mandant plant die Übertragung einer bilanzierten Pensionszusage in einer GmbH in eine neu gegründeten GmbH. In der neu gegründeten GmbH wird der Mandant der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer sein. Die übertragende GmbH wird die Pensionszusage mit schuldbefreiender Wirkung gegen Zahlung eines Ausgleichsbetrags auf die neue GmbH übertragen. Für dieses Vorgehen ist für die Pensionszusage ein Vermögenswert zu bestimmen. Dies soll auf einer versicherungsmathematischen Bewertung, die auf den Vorschriften des HGB beruht durchgeführt werden. Der Wert stellt gleichzeitig den Liquidationsabfluss in der übertragenden GmbH dar. Der Ausgleichsvertrag sollte einem materiellen Fremdvergleichs standhalten. Es sind also zukünftige Rentenerhöhungen als auch die in der Rentner-GmbH voraussichtlich anfallenden Verwaltungskosten mit in die Kalkulation einzubeziehen (betriebswirtschaftliche Planungs-und Prognoseberechnung). Ein Versicherungsunternehmen übernimmt die Erstellung eines versicherungsmathematischen Gutachtens zur Ermittlung des Vermögenswert der Pensionszusage. Können wir davon ausgehen, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vermieden ist, wenn der Gewinnaufschlag auf den berechneten Vermögenswert der Pensionszusage bei 10-20 % liegt? Aufgrund welcher Gründe könnte das Finanzamt von einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der Übertragung der Pensionszusage in die neue GmbH ausgehen? Wie könnte das vermieden werden?
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