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Verkauf,Beteiligung

Die RB GmbH war mit 8,28 Prozent an der K GmbH beteiligt. Die Anteile sind im Anlagevermögen ausgewiesen. Erwerb 2019 (5,39 %), Zuerwerb 2021 – Veräußerung aller Anteile 2022. Mit notariellem Vertrag sind diese Anteile zum Nennwert (je Anteil 1 €) verkauft worden. Dies ist unter II. des Vertrags geregelt. In gleicher Urkunde unter III. wird eine Beteiligung an zukünftigen Umsätzen geregelt. Die Regelung gilt ab 2023. Grundsätzlich ist eine Zielsumme vereinbart, auf die die Zahlungen begrenzt sind. Die Zahlungen werden eingestellt, wenn die Zielsumme erreicht ist. Wie ist der Vorgang abzubilden? Unseres Erachtens ist im Jahr 2022 ein Abgang abzubilden. Es stellt sich die Frage, ob die zukünftige Umsatzbeteiligung als Veräußerungsgewinn der Anteile sofort auszuweisen ist (2022) oder als sonstiger Ertrag (Forderung komplett im Jahr 2022 oder Zufluss). Der Zielbetrag ist berechenbar und enthält einen Zinsanteil.
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