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Stiftung,Immobilien

Unsere Mandantin hat mit notariellem Vertrag vom 28.11.2022 mehrere Immobilie an eine von ihr gegründete Stiftung verkauft. Der Kaufpreis wird dabei wie folgt erbracht: Wohnungsrecht mit einem JAhreswert von 13.852,08 € darüber hinaus Leibrenten, gesichert durch Reallasten an den Immobilien. Die nicht von der Verkäuferin selbst genutzen Immobilien werden von der Stiftung zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt. Die Bilanzierung in der Stiftung erfolgt mit den Anschaffungskosten, die bei der Vereinbarung von Renten mit dem Barwert zu ermitteln sind. Im Gegenzug wird die Rentenverbindlichkeit ausgewiesen. Die mit dem Wohnrecht belastete Immobilie wird nicht zur Einkünfteerzielungsabsicht verwendet ist jedoch im Vermögen der Stiftung mit den Anschaffungskosten (Jahreswert des Wohnrechts x 18,6) zu aktivieren. Eine Abschreibung dürfte mangels Einkünfteerzielung nicht abzuziehen sein? Wie hat die Bewertung der Verbindlichkeit aus dem Wohnrecht zum Bianzstichtag zu erfolgen?
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