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Liquidation GmbH,Pensionsrückstellung,Abfindung und Liquidation

Die X GmbH hat der Person Y eine Pensionszusage erteilt. Y hat nach dem Ausscheiden als Geschäftsführer Pension bezogen. Nun reicht das Aktivvermögen nicht mehr aus, um die Pension zu bedienen. Die X GmbH ist bilanziell überschuldet. Y möchte die X GmbH liquidieren. Er verzichtet dabei explizit nicht auf die Pension bzw. seine Ansprüche. Frage: Wie wirkt sich die Liquidation auf die Pensionsrückstellung aus?! Falls die Pensionsrückstellung aufzulösen wäre, wie kann dies vermieden werden?!
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