Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Gemeinnützige UG,Tatsächliche Geschäftsführung,§ 63 Abs. 3 AO

Wir betreuen eine gemeinnützige UG, für die ein Jahresabschluss erstellt wird. Für diesen wird alle drei Jahre eine Körperschaftsteuererklärung zur erneuten Feststellung der Vorlage der Gemeinnützigkeit an das Finanzamt übermittelt. Die Finanzverwaltung fordert für die Feststellung der Gemeinnützigkeit erstmalig die Protokolle zur Gesellschafterversammlung. Unsere Protokolle zur Gesellschafterversammlung beinhalten die Feststellung des Jahresabschlusses/Jahresfehlbetrags bzw. Jahresüberschuss sowie den Vortrag auf neue Rechnung. Die Finanzverwaltung fordert allerdings weitere Angaben für unser Protokoll zur Gesellschafterversammlung. Nach Angaben den Finanzamts sollte das Protokoll noch den Kassenprüfungsbericht sowie die Entlastung des Vorstands (wie beim Vereinsrecht) enthalten. Da es sich hier allerdings um eine gemeinnützige UG und nicht um einen Verein handelt, ist dieses unseres Erachtens nicht notwendig. Wir möchten Sie bitten, diesen Sachverhalt einmal zu prüfen.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen