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Pensionszusage,Überversorgung,vGA

In der A-GmbH besteht eine Pensionszusage für den Gesellschafter-GF A (die Voraussetzungen hierzu liegen sämtlich vor). Nach 20 Jahren Gehaltsbezug (inkl. Tantieme) wurde die letzten zehn Jahre kein Aktivgehalt mehr bezahlt, die Organstellungen des A blieben jedoch erhalten (Grund war ein Asset-Deal mit den Nachfolgern, so dass aus der wirtschaftlich tätigen A-GmbH eine Verwaltungs-GmbH wurde, sozusagen eine Pensions-GmbH). Muss bei Berechnung einer evtl. Überversorgung (75 % der Aktivbezüge) von den letzten Aktivbezügen ausgegangen werden, oder kann man eine Mischberechnung hierzu anstellen? Bezieht sich die Mischberechnung auf die gesamte Zeit oder nur auf die Zeit bis zur Umfirmierung in die Verwaltungs-GmbH? Würde bei einem schädlichen Ergebnis nur die Differenz der vGA unterliegen?
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