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Körperschaftsteuer,vGA,Überstundenvergütung

Der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ist beherrschender Gesellschafter der GmbH; die GmbH beschäftigt nur noch eine geringfügig Beschäftigte. Der GGF hat bereits das 67. Lebensjahr vollendet. Der GGF bezieht Versorgungsbezüge seit dem 65. Lj. und ein festes Monatsgehalt. Das feste laufende Monatsgehalt wurde bereits um die Höhe der Versorgungsbezüge gekürzt. Zusätzlich zum laufenden Monatsgehalt erhält er Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie eine Tantieme. Nun kam die Frage auf, ob er zusätzlich Überstunden und Mehrarbeit zuzüglich Zuschlägen erhalten darf, welche auch dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Nach unseren Recherchen sind die Vorschriften bei einem beherrschenden GGF verschärft. Werden die Bezüge aktives Gehalt, Vergütung für Mehrarbeit, Tantieme, Urlaubs- und Weihnachtsgeld zusätzlich zu den Versorgungsbezügen als vGA gewertet? Eine Arbeitszeitverkürzung erfolgte vom GGF nicht – da keine weiteren Arbeitnehmer für diesen Tätigkeitsbereich angestellt sind. Fraglich ist, ob unsere bereits erfolgte Kürzung um die Versorgungsbezüge auf das laufende Monatsgehalt ausreicht, um eine vGA zu vermeiden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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