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Verkauf,Anteile

Wir haben folgenden Sachverhalt: GmbH gegründet 2002, ein Allein-Gesellschafter A. Dieser verkauft zum 01.04.2022 60 % seiner Anteile an B und zum 30.09.2022 seine restlichen 40 % auch an B. Aus der Zwischenbilanz zum 01.04.2022 ergibt sich eine kleiner Gewinn von 10.000 €, aus der Zwischenbilanz zum 30.09.2022 jedoch ein Verlust von 150.000 €. Wir haben bereits geprüft: Zum 01.04. verkauft A mehr als 50 % seiner Anteile, damit würden dort 100 % der Verluste untergehen. Da er dort einen Gewinn hat, ist es kein Problem. Nun die Frage: Muss ich zum 30.09. den § 8c KStG nochmal durchprüfen, obwohl die Voraussetzungen zum 01.04. bereits erfüllt sind und dort in der Theorie bereits 100 % der Verluste untergehen würden? Damit wäre doch derselbe negative Sachverhalt zweimal steuerlich gewürdigt. Sie brauchen nicht auf § 8d KStG eingehen. Mir geht es nur um den Verlustuntergang nach § 8c KStG.
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