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Körperschaftsteuer,Entnahme,Buchwertfortführung

Eine GmbH ist die 100%ige Tochtergesellschaft einer gemeinnützigen Stiftung. Die GmbH soll auf die Stiftung verschmolzen werden. Da die Besteuerung der stillen Reserven nicht sichergestellt ist, muss die Übertragung zu gemeinen Werten erfolgen. Um bei einem Grundstück, welches sich im Betriebsvermögen der GmbH befindet, die Aufdeckung der stillen Reserven zu vermeiden, soll dieses der Stiftung im Vorwege geschenkt werden. 1. Kann die Schenkung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 4 EStG zu Buchwerten erfolgen? 2. Würde eine Schenkung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen?
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