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Virtuelle Beteiligung,Wirtschaftsgut,Bilanzierung

An einer Start-Up GmbH beteiligt sich der Investor I-GmbH zu 50% durch Kauf der Beteiligung bzw. Ausgabe neuer Anteile in entsprechender Höhe. Die I-GmbH gibt zur Refinanzierung ihres Investitionskapitals virtuelle Anteile an dieser Beteiligung aus. Diese sind ein vertraglich gesichertes Recht, bei Verkauf der Anteile einen Erlös in Höhe des Firmenwerts entsprechend der virtuellen Beteiligung zu erhalten. Beispiel: Start-Up GmbH hat ein Stammkapital von 25.000 Euro. Der Wert der Anteile beträgt 200.000 Euro. Die I-GmbH kauft 50% der Anteile für 100.000 Euro. Die I-GmbH wiederum gibt virtuelle Anteile an der Start-Up GmbH an eine Investorengruppe (IG-GmbH) aus. Die IG-GmbH erhält rechnerische 25% und zahlt der I-GmbH hierfür 50.000 Euro. Im Zeitpunkt des Verkaufs der Beteiligung der I-GmbH an der Start-Up GmbH ist deren Wert auf 500.000 Euro gestiegen. Die I-GmbH erhält daher vom Käufer 250.000 Euro. Die IG-GmbH erhält gleichzeitig 125.000 Euro von der I-GmbH. Fragen: 1.) Stellt das Investitionskapital der IG-GmbH (im Beispielsfall 50.000 Euro) im Zeitpunkt der Zahlung Betriebsausgaben dar? 2.) Stellt das Investitionskapital der IG-GmbH (im Beispielsfall 50.000 Euro) im Zeitpunkt der Zahlung bei der I-GmbH Betriebseinnahme dar? 3.) Welche Literaturstellen lassen sich zu virtuellen Anteilen (keine Mitarbeiterbeteiligungen) finden?
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