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vGA,PKW-Gestellung

Hallo, ein Mandant hält Anteile an einer A-KapG, die wiederum zu 33% an einer anderen B-KapG beteiligt ist. Es liegt ein Statusfeststellungsbescheid vor, dass es sich bei der GF Tätigkeit um ein sv-freies Arbeitsverhältnis handeln würde. Der Mandant ist bei der B-KapG Geschäftsführer und erhält aktuell keinen Arbeitslohn von der B-KapG, sondern rechnet Arbeitsleistungen (keine GF Leistungen) über die A-KapG an die B-KapG ab und erhält einen Arbeitslohn von der A-KapG. Dem Mandanten soll nun ein Auto im Rahmen seiner Geschäftsführertätigkeit bei der B-KapG überlassen werden. Geplant ist neben der Abrechnung der Leistungen der A-KapG einen Arbeitsvertrag mit Überlassung des KfZ für seine GF Tätigkeit bei der B-KapG zu vereinbaren. Ist dies so möglich und muss noch etwas spezielles vereinbart bzw. auf etwas geachtet werden? Gerade mit Blick auf eine etwaige vGA wegen der "doppelten" Berechnung. Gibt es ggf. im Sozialversicherungsrecht zu beachten (voraussichtlich nicht, da die Konstellation der Rentenversicherung schon einmal vorgetragen wurde)? Danke vorab
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