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R 8.5 KStR,§ 8 Abs. 3 KStG,R 8.9 KStR,vGA bei Darlehensverzicht zugunsten nahestehender Person

Darlehen zwischen zwei GmbHs V-GmbH (Vater ist alleiniger Anteilseigner) hat vor ca. zehn Jahren an die S-GmbH (Sohn ist seit ein paar Jahren alleiniger Anteilseigner) ein verzinsliches Darlehen gewährt, damit die S-GmbH damals den Warenbestand der V-GmbH kaufen konnte. Die Bilanz der V-GmbH besteht im Prinzip nur aus dieser Darlehensforderung und einem entsprechenden Gewinnvortrag auf der Passivseite. Der Jahresüberschuss resultiert somit nur aus Zinserträgen aus dem Darlehen. Die S-GmbH ist momentan zwar noch in der Lage, die Darlehensraten zu bedienen. Falls sich die Ertragslage nicht bessert, wird das in ca. einem Jahr aber nicht mehr der Fall sein. Nun hat V vorgeschlagen, mit der V-GmbH teilweise auf die Forderung zu verzichten. Es stellen sich folgende Fragen: 1. Teilweise würde also die Forderung in der V-GmbH und die Verbindlichkeit in der S-GmbH erfolgswirksam ausgebucht. Liegt hier eine verdeckte Gewinnausschüttung oder verdeckte Einlage vor? Wem würde diese zugerechnet? In der S-GmbH liegen hohe Verlustvorträge vor, weshalb die Ertragsbuchung steuerlich bei KSt und GewSt ohne Konsequenz wäre. 2. Hätte dieser Teilerlass Konsequenzen bei der Schenkungsteuer? 3 .Wie wären die Sachverhalte im Fall einer Insolvenz der S-GmbH zu beurteilen?
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