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§ 8c KStG,Verlustuntergang

Meine Mandantin, eine Bauträger-GmbH, hat vor sechs Jahren eine Immobilie erworben, um diese zu sanieren. Es sind die Gesellschafter A, B und C mit 37,5 %, 37,5 % und 25 % beteiligt. Durch bereits getätigte Sanierungsmaßnahmen ist mittlerweile ein Verlustvortrag von 1.300.000 € entstanden. Man ist sich noch nicht schlüssig, ob der Verkauf in Form eines Asset Deals oder Share Deals erfolgen soll. Die Erwerber sollen natürliche Personen sein, die beim Share Deal 100 % der GmbH-Anteile erwerben. Beim Asset Deal soll lediglich das Grundstück erworben werden. Können beim Share Deal die Erwerber der GmbH-Anteile den Verlust von 1.300.000 € in künftigen Jahren geltend machen, soweit die entsprechenden Gewinne erwirtschaftet werden? Bleibt beim Asset Deal der Verlustabzug den Anteilseignern erhalten? Würde sich eine andere Situation ergeben, wenn Erwerber eine GmbH ist, die 100 % der Anteile übernimmt?
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