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Verdeckte Gewinnausschüttung,Verzicht auf Pensionszusage,Kapitalabfindung

Der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer der x-GmbH hat von dieser eine Pensionszusage erhalten. Er erhält diese mit Vollendung seines 65. Lebensjahres. Er hat einen unverfallbaren Anspruch auf Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung. Bei Ausscheiden vor dem 65. Lebensjahr bleiben die bisher erdienten Versorgungsansprüche bestehen. Die Pensionsrückstellung ist nicht über eine Rückdeckungsversicherung gedeckt, es bestehen aber ausreichende Barmittel. Der Geschäftsführer möchte auf die Pensionsrückstellung verzichten, diese soll aber abgefunden werden. Wie hoch ist sein Anspruch? Laut versicherungsmathematischen Gutachten besteht handelsrechtlich eine Rückstellung in Höhe von 250 T€ und steuerlich eine Rückstellung in Höhe von 163 T€. Handelt es sich bei der Kapitalabfindung um eine verdeckte Gewinnausschüttung?
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