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Liquidation,Forderungsverzicht

Eine Holding-GmbH ist an der A-GmbH zu 100 % mit 25.000 € beteiligt. Gleichzeitig hat sie der A-GmbH ein Darlehen in Höhe von 10.000 € gewährt. Die A-GmbH macht Verluste und soll liquidiert werden. Die Holding-GmbH erhält dabei voraussichtlich insgesamt nur ca. 1.000 € (von Forderung und Beteiligungskapital) zurück. 1. Fall: Holding-GmbH erklärt Rangrücktritt. Folge: Darlehensforderung wird weiter bei der Holding-GmbH bilanziert und die Verbindlichkeit bei der A-GmbH ebenso. Am Ende der Liquidation (oder bereits bei Beginn, da es dann bereits feststeht?) werden bei der Holding-GmbH die Forderungen mit 9.000 € als Aufwand ausgebucht; ebenso wird die Beteiligung abgeschrieben. Bei der A-GmbH wird die Verbindlichkeit in Höhe von 9.000 € ertragswirksam abgeschrieben. 2. Fall: Forderungsverzicht Folge: Im Zeitpunkt des Verzichts bereits volle Abschreibung des Darlehens bei der Holding-GmbH und später bei Liquidation Abschreibung der Beteiligung in Höhe von 24.000 €. Bei der A-GmbH erfolgswirksame Ausbuchung des Darlehens im Zeitpunkt des Verzichts. Sind die Konsequenzen so richtig?
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