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§ 27 KStG,Auskehrung der Kapitalrücklage und Verwendung des steuerlichen Einlagenkontos

In der A-GmbH ist durch die Einbringung eines Einzelunternehmens eine Kapitalrücklage entstanden. Kann diese Kapitalrücklage in den Folgejahren aufgelöst und ausgekehrt werden? Welche Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden?
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