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Gewinnermittlung bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben,§ 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG

Der Berufs- bzw. Branchenverband A, grundsätzlich steuerbefreit nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG, möchte in seiner Geschäftsstelle einen zusätzlichen Vollzeit-Mitarbeiter einstellen, der zukünftig mit 20 Std. pro Woche die "Geschäftsführung" des kleineren Berufs- und Branchenverbands B übernehmen soll. Beide Verbände sind in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert, im Inland ansässig und unterhalten einen kleinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Vertretung der Berufs- und Brancheninteressen der Mitglieder gegenüber der Politik steht im Vordergrund der Verbandstätigkeit. Die Mitglieder des Verbands B sind überwiegend ebenfalls Mitglieder im Branchenverband A. Eine Beteiligung des Verbands A an B oder umgekehrt exisitert nicht. Durch die Übernahme der "Geschäftsführung" im Wege eines Geschäftsbesorgungsvertrages sollen insbesondere Synergie- und Kosteneinsparungspotentiale in der Verwaltung beider Verbände gehoben werden. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht gegeben, lediglich die entstehenden Kosten (Personal-, Raum- und Reisekosten) sollen dem Verband B in Rechnung gestellt werden. Die Weiterberechnung der Leistung erfolgt also zu den im Verband A entstehenden Selbstkosten. Frage 1: Zu welcher Sphäre innerhalb des Berufsverbandes/Vereins A gehört die Geschäftsführungstätigkeit für den Berufsverband/Verein B. Ist von einem weiteren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auszugehen oder gehört diese Tätigkeit zu dem bereits für andere Aktivitäten existierenden wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb innerhalb von Berufsverband A? Frage 2: Mindern beim Berufsverband B die Aufwendungen für die zukünftig extern eingekaufte Geschäftsführungstätigkeit -zumindest anteilig für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb- das dort zu versteuernde Einkommen?
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