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§ 28 KStG,Kapitalherabsetzung und Versteuerung von Kapitaleinkünften

Fall: Mdt. gründet 2005 mit Stammkapital 300.000 EUR (100% Anteile im Privatvermögen). In 2023 ist nun die Herabsetzung auf 25.000 EUR angedacht. Kein Sonderausweis / Kein steuerliches Einlagekonto. Frage: Ist die Herabsetzung um 275.000 EUR beim Mdt. im Privatvermögen steuerfrei oder entstehen steuerpflichtige Bezüge nach § 20 EstG iVm. § 28 KStG?
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