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Anerkennung Verträge,Verzinsung,Fremdkapital

Zurzeit läuft eine Betriebsprüfung bei einer GmbH, die von 2 Ingenieuren betrieben wird. Sie erhalten ein Geschäftsführergehalt und stellen über die speziellen Ingenieurleistungen eine Rechnung an die GmbH. Dies ist vom Finanzamt akzeptiert. Als in 2020 die Banken anfingen, auf Guthaben von Bankkonten Zinsen zu verlangen, haben die beiden Herren mit der GmbH einen Darlehensvertrag über 100 T€ und 75 T€ abgeschlossen und das Geld auf Ihre Konten transferiert, da dort keine Zinsen verlangt wurden. Der Darlehensvertrag ist fremdüblich und hat auch eine Verzinsung von 1,5 % enthalten. Eine Berechnung der Zinsen oder eine Auszahlung hat jedoch nicht stattgefunden, so dass der Vertrag in diesem Punkt nicht tatsächlich durchgeführt wurde. Nun sagt der Betriebsprüfer, dass aufgrund dieses wesentlichen Fehlers, der Vertrag nicht anerkannt wird. Zusätzlich kommt hinzu, dass zum Zeitpunkt der Darlehensauszahlung auch noch Rechnungen der Ingenieure bei der GmbH vorlagen, die zunächst mal hätten ausgezahlt werden können und der Bankbestand wäre dadurch gesunken. Für das Darlehen über 75.000,00 war die Verbindlichkeit bei rd. 10 T€ (Fälligkeit schon eingetreten), so dass dieses Darlehen anerkannt werden kann, trotz der Nichtverzinsung. Betrag wurde in 2022 wieder zurückgezahlt. Beim Darlehen über 100 T€ belief sich die bereits fällige Verbindlichkeit jedoch auf 95.000 €, deren Zahlung sich bis 12/2020 mit 55 T€ und der Rest von 40 T€ bis 5/2021 erstreckte. Hier hätte man also erst die Rechnung begleichen können und der Bankbestand wäre unter der Freigrenze gewesen. Somit ist die Ausführung des Vertrages (keine Zinsen) und die Konstellation (späte Zahlung der Verbindlichkeiten) nicht fremdüblich. Ein Fremder würde erst die Zahlung der Rechnung verlangen und nicht ein Darlehen aufnehmen, wo er noch Zinsen zahlen muss. Es handelt sich hierbei um ein Gestaltungsmittel, um eine Versteuerung beim Gesellschafter hinauszuschieben. Frage nun: Ist der Darlehensvertrag nur wegen fehlender Zinsen nicht anzuerkennen? Strafzinsen zu vermeiden, ist doch eine wirtschaftlich vernünftige Entscheidung. Die verspätete Zahlung der Verbindlichkeit wurde im Lauf der Jahre immer so bei der Gesellschaft praktiziert. Wenn das Darlehen dann nicht anerkannt wird, könnten doch nur die fälligen Zahlungen bis zur Aufnahme des Darlehens und die dann erst im nächsten Jahr 2021 gezahlten Restverbindlichkeiten (also 40 T€) als Einnahme beim Gesellschafter gewertet werden. Der Prüfer will den gesamten Betrag von 100 T€ als zusätzliche Einnahme in 2020 ansetzen?
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