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Verluste,Treuhand

Eine Mandantin hat im Rahmen der Körperschaftsteuer per 31.12.2020 einen Verlustvortrag. Die Anteile an der GmbH werden zu 100% von einem Treuhänder gehalten. Im Jahr 2021 wird der Treuhandvertrag aufgelöst und der bisherige Treugeber übernimmt die Anteile. Löst dieser Sachverhalt § 8c KStG aus und geht der bisher nicht genutzte Verlust unter?
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