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Gewinnvortrag,disquotale Gewinnausschüttung

Wir haben nachfolgende Anfrage bezüglich eines Sachverhalts im Bereich Körperschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer. Unser Mandant ist alleiniger Gesellschafter der X-GmbH. Die Gesellschaft verfügt über einen Gewinnvortrag von rd. 2 Mio. €, und im laufenden Jahr 2022 wird ein Gewinn von rd. 1 Mio. € erzielt. Der Gesellschafter schenkt in 11/2022 seinen beiden Töchtern jeweils einen Anteil an der GmbH von 15 %, inkl. des Gewinnvortrags und des laufenden Gewinns 2022. Die Satzung der X-GmbH wird neu gefasst, dort wird erstmals auch die Möglichkeit einer inkongruenten Gewinnausschüttung festgehalten. Der Gesellschafter benötigt eventuell im Folgejahr für eine private Investition Geld. Dies klärt sich aber erst im Folgejahr. Fragen: 1. Ist es möglich, im kommenden Jahr eine inkongruente Gewinnausschüttung vorzunehmen dergestalt, dass diese Ausschüttung nur an den bisherigen Gesellschafter fließt und nicht an die Töchter? Die Satzung sieht dies nun ja vor, und wirtschaftlich gesehen hat der Gesellschafter auch die Gewinne bis zur Übertragung „alleine“ erwirtschaftet. 2. Stellt der Verzicht der beiden Töchter auf die Gewinnausschüttung dann so etwas wie eine Rückschenkung an den Vater dar, denn dieser hatte die Übertragung der Anteile ja bewusst inKl. der Gewinnvorträge etc. vorgenommen? 3. Sehen Sie weitere steuerliche Probleme oder Gestaltungsmöglichkeiten?
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