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Körperschaftsteuer,vGA,Studienkosten

Ein mit 25 % an einer GmbH beteiligter Geschäftsführer möchte berufsbegleitend ein BWL-Masterstudium absolvieren, dessen Kosten von der GmbH getragen werden sollen. Im Gegenzug soll es eine Treuevereinbarung geben, die den GF nach Abschluss des Studiums zur Mitarbeit über mindestens weitere drei Jahre verpflichtet. Bei vorzeitigem Ausscheiden hat er die Studienkosten zeitanteilig zu ersetzen. Das Studium soll vier Semester dauern, die Kosten der Privatuniversität bei ca. 50.000 EUR liegen. Ist eine solche Regelung, wie sie ja auch bei anderen Arbeitnehmern gelegentlich vorkommen kann, auch für den Gesellschafter-Geschäftsführer möglich, oder wird diese Gestaltung als verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet?
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