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§ 27 KStG,Einlagekonto,Agio

Wir benötigen zu folgendem Sachverhalt Ihre Stellungnahme: Unser Mandant ist Anteilseigner an einer GmbH. Er hält die Beteiligung (66%) im Privatvermögen. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung wird das Nennkapital von € 25.000 auf € 27.500 erhöht. Neue Gesellschafter treten ein und übernehmen die neuen Anteile gegen Zahlung der € 2.500 an Stammkapital und einem Aufgeld/Agio i. H. v. insgesamt € 247.500,00, das in die Kapitalrücklage/Anteile über Nennbetrag fließt. Nach der Kapitalerhöhung besitzt unser Mandant nur noch ca. 60% der Anteile an der GmbH. Eine Zahlung an unseren Mandanten erfolgt nicht. Hat der Mandant durch die Kapitalerhöhung einen Veräußerungsgewinn i. S. d. § 17 EStG erzielt? Ist das Aufgeld/Agio i. H. v. € 247.500 beim steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG zu erfassen?
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