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Verkauf,Anteile

Die GmbH - Gesellschafter A & B haben ihre Anteile in 01 verkauft (Einkünfte aus §17 Einkommensteuergesetz) Der Verkaufspreis war der Höhe nach abhängig davon, dass in den Kalenderjahren 01 und 02 bestimmte Mindestgewinne erzielt werden. A&B haben in der Vergangenheit voll gegen Entgelt für die verkaufte GmbH gearbeitet. B wurde krank und konnte in 02 nicht mehr für die Gesellschaft arbeiten. A musste seine Arbeit mit erledigen. Unter Bezugnahme auf den Notarvertrag trafen A und B folgende schriftliche Vereinbarungen: B zahlt A 100.000 € seines Kaufpreises, wenn die Gesellschaft in 02 den vorgegebenen Gewinn erwirtschaftet. Diese Zahlung wurde geleistet. Frage: Sind die 100.000 € bei den Einkünften aus §17 zu berücksichtigen oder anderweitig?
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