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Verschmelzung auf Verlustgesellschaft,Verlustverrechnung

Sachverhalt: A-GmbH (=Muttergesellschaft) hält 100% an der B-GmbH (= Tochtergesellschaft). An der A-GmbH sind beteiligt: Gesellschafter S zu 51%, Gesellschafter V zu 19% und die C-GmbH zu 30%. An der C-GmbH sind beteiligt Gesellschafter S zu 67% und Gesellschafter F zu 33%. Die B-GmbH hat hohe ertragsteuerliche Verluste. Die A GmbH erwirtschaftet Gewinne. Die A-GmbH (= Muttergesellschaft) soll auf die B-GmbH ( = Tochtergesellschaft) verschmolzen werden. Es handelt sich um eine Abwärtsverschmelzung. Die steuerliche Prüfung der Abwärtsverschmelzung nach der §§11-13 UmwStG hat ergeben, dass die Voraussetzungen für eine Verschmelzung zu Buchwertenerfüllt sind. Die Gesellschafter der A-GmbH (= Muttergesellschaft) sollen nach Verschmelzung zu den gleichen %-ualen Verhältnissen an der B-GmbH beteiligt sein. Frage: Was passiert mit den ertragsteuerlichen Verlusten der Tochtergesellschaft? Können diese aus Sicht der §§ 8c, 8d KStG erhalten bleiben? Können die Verlust auch für gewerbesteuerliche Zwecke erhalten bleiben?
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