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Vorabausschüttungen und Rückzahlung,§ 8 KStG,Zu Unrecht vorgenommene Vorabausschüttungen

Eine GmbH hat im Jahr 2021 einen Jahresüberschuss von 29.000 €, einem EK von minus 37.000 €. Im Jahr 2022 wurde eine Vorabausschüttung in Höhe von 270.000 € getätigt. Der Jahresüberschuss im Jahr 2022 beträgt 5.000 €. Nun entsteht ein Bilanzverlust von 329.000 € und ein nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag von 302.000 €. In der vermögenverwaltenden GmbH ist eine Immobilie im Anlagevermögen mit hohen stillen Reserven, so dass keine Insolvenz droht. Wie ist dieser Sachverhalt handelsrechtlich und steuerrechtlich zu behandeln?
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