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Weiterbeschäftigung und Pension,Anpassung Gehalt bzw. Pension,vGA

Eine Gesellschaft besteht aus fünf Gesellschaftern. Es gibt eine Pensionszusage für den Geschäftsführer ab dem 65. Lebensjahr. Im Juni wird er 65 Jahre alt, aber es gibt keine andere Person, die den Job als Geschäftsführer übernehmen kann, und ein Fremdgeschäftsführer ist auch nicht in Sicht. Der bisherige Geschäftsführer ist bereit, noch weiterzumachen. Nun soll die Pension aufgeschoben werden, er aber eine Gehaltserhöhung um die Pension erhalten. Pension plus aktives Gehalt nebeneinander geht nicht, aber ich denke, eine entsprechende Gehaltserhöhung um die Pension, was aber als reine Erhöhung der Vergütung der Geschäftsführungstätigkeit bezeichnet wird, sollte steuerlich unschädlich sein. Sehe ich das richtig? Wenn die Pension erst zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich gezahlt wird, sollte die Pension sich dann noch während der noch aktiven Geschäftsführungsphase des Gesellschafters entsprechend erhöhen, oder kann diese auch gleich bleiben?
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