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§8c KStG,Anteilsgrenze

An der ABC GmbH waren die Gesellschafter A GmbH, B GmbH und C GmbH beteiligt. Das Stammkapital von 3x 100 T€ ist voll eingezahlt, darüber hinaus gibt es sonstige Kapitalrücklagen von mehreren Hunderttausend Euro. In 2018 hat die GmbH die Anteile der A GmbH übernommen und hält seitdem eigene Anteile i.H.v. 33,33% = 1/3. Diese Anteilsübertragung hat keine Kürzung der gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge ausgelöst. Die Bescheide stehen noch unter Vorbehalt der Nachprüfung. Frage 1: Ist / war das korrekt? Frage 2: Die C GmbH oder ein anderes Unternehmen aus dem Umkreis des dahinterstehenden Unternehmers oder der Unternehmer C selbst möchte in 2023 oder 2024 die Anteile der B GmbH (1/3) übernehmen. Welche Auswirkung hätte dieser Schritt auf die o. g. Verlustvorträge KSt/GewSt? Vielen Dank.
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