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§ 29 GmbHG,disquotale Gewinnausschüttung,Voraussetzungen

Bei einer GmbH mit drei Gesellschaftern (26 %, 26 % und 48 %) soll NUR ein Gesellschafter (26 %) eine Gewinnausschüttung über 50.000 € erhalten, während die anderen keine Gewinnausschüttung erhalten sollen. Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich bzw. wird dies steuerrechtlich anerkannt?
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