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Überstundenvergütung,verdeckte Gewinnausschüttung

Meine Mandantin ist eine inländische GmbH. Die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer sind jeweils zu 50 % an der GmbH beteiligt und lt. Statusfeststellung von der Sozialversicherung befreit. Einer der beiden Geschäftsführer arbeitet halbtags. Im vergangenen Jahr hat sich bei ihm dann eine große Anzahl von Überstunden angehäuft. Diese Überstunden sollen jetzt mittels Gesellschafterbeschlusses mit einer Extrazahlung als Lohn abgegolten werden. Kann ein Geschäftsführer, der von der Sozialversicherung befreit ist, als Gesellschafter-Geschäftsführer Überstunden bezahlt bekommen, oder droht hier u.a. eine verdeckte Gewinnausschüttung?
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