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verdeckte Gewinnausschüttung,Pkw

Mandant V betreibt einen Blumeneinzelhandel als Einzelunternehmen und zusätzlich ist er 100 % GGF einer Dienstleistungs-GmbH (D-GmbH). Das EU erzielt einen Gewinn von 40 T€/Jahr. Die GmbH erzielt einen JÜ vor Steuern von 20 T€/Jahr. Eine Vergütung für den GF erfolgt bisher nicht. Die D-GmbH möchte nun für ihren GGF einen Pkw mit dem BLP von 100 T€ erwerben und diesen im Rahmen eines Anstellungsvertrags dem V überlassen. Eine Nutzung zu privaten Zwecken ist erlaubt, so dass V einen monatlichen Sachbezug von 1 T€ zu versteuern hätte. Ein Bargehalt wird nicht vereinbart. Könnte das FA eine verdeckte Gewinnausschüttung feststellen, da diese Vergütung des Teilzeit-GF eher unüblich ist? Alternativ: Würde eine zusätzliche Barvergütung von 1.000 € etwas ändern, wenn dann eine angemessene Gesamtvergütung erreicht würde – obwohl das Verhältnis Barlohn und Sachlohn weiterhin eher unüblich wäre (immer unter der Voraussetzung, dass die GmbH in Zukunft die Mehrkosten durch höheren Gewinn finanzieren kann)?
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