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§ 8c KStG,Konzernklausel prüfen zur Sicherung der Verlustvorträge

Sachverhalt: An der AB-GmbH sind A mit 51 % und B mit 49 % beteiligt. Die GmbH hat im Jahr 1 Verluste, die vorgetragen werden. Im Jahr 2 möchte A seine Anteile an der GmbH gerne in seine 100-%-Holding einbringen im Rahmen eines qualifizierten Anteilstauschs. Die Anteile von B (49 %) werden nicht bewegt. A wäre danach über die Holding immer noch „mittelbar“ mit 51 % beteiligt. Die Frage ist: Führt der Anteilstausch zu einem Verlustuntergang?
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